ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Zugänglichkeitsrichtlinie
Das Unternehmen hat sich dazu verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor oder von aus Europa finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website, mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von anderen Domains.
COMPLIANCE-SITUATION
Diese Website ist teilweise konform mit RD 1112/2018, da die unten aufgeführten Aspekte nicht konform sind.
INHALT NICHT ZUGÄNGLICH
Die unten gesammelten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Mangelnde Konformität:
Bei einigen Seiten ist der Titel nicht korrekt definiert – Anforderungsnummer 9.2.4.2 Titel der Seiten von UNE-EN 301549:2022
Möglicherweise gibt es einige Bilder, deren Alternative nicht implementiert ist oder nicht korrekt ist – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-textueller Inhalt UNE-EN 301549:2022
Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder kurz sind oder die keine Überschriften sein sollten – Anforderung Nr. 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen von UNE-EN 301549:2022
Es kann Formularfelder geben, in denen das Etikett nicht korrekt ist oder nicht vorhanden ist – Anforderungsnummer 9.2.5.3 Aufnahme des Etiketts in den Namen von UNE-EN 301549:2022 und Anforderung 9.3.3.2 Etiketten oder Anweisungen von UNE-EN 301549:2022
Auf einigen Webseiten kann es zu spezifischen Bearbeitungsfehlern kommen.
Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung.
Möglicherweise wurden vor dem 20. September 2018 Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten veröffentlicht, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen.
Möglicherweise gibt es Inhalte von Drittanbietern, die weder in dieser Einheit entwickelt wurden noch unter ihrer Kontrolle stehen, wie z. B. Office-Dateien verschiedener Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.
BEMERKUNGEN UND KONTAKTINFORMATIONEN
Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen [Artikel 10.2.a) von RD 1112/2018] machen, wie zum Beispiel:
Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website.
Vermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.
Sie können Folgendes vorlegen:
Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018
Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen zu: